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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

der Drone Studios UG (haftungsbeschränkt),

Andreas-Schmid-Straße 1, 86368 Deutschland

(nachfolgend „DRONE STUDIOS“)

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§1 Allgemeines

1.1

Die folgenden AGB gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen DRONE STUDIOS und dem Kunden, soweit der Kunde DRONE STUDIOS mit Leistungen nach § 2 dieser AGB beauftragt.

1.2  

Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Ver- braucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Unter- nehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechts- fähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer ge- werblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

1.3  

Sofern Regelungen nach diesen AGB nur auf Verbraucher oder Unternehmer Anwendung finden, wird jeweils mittels Unterstreichung darauf hingewiesen.

1.4  

Maßgeblich ist jeweils die beim Vertragsschluss gültige Fassung der AGB. Für sons- tige Lieferungen und Leistungen anderer Art durch DRONE STUDIOS können dar- über hinaus weitergehende oder ergänzende Vertragsbedingungen gelten.

1.5

Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende, entge- genstehende oder ergänzende AGB werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

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§2 Vertragsgegenstand

2.1  

DRONE STUDIOS erbringt Dienst- und Beratungsleistungen für die Produktion von Fotos, Videos und Audio-Medien aller Art, insbesondere auch mittels Drohnen, ein- schließlich der Planung, Gestaltung und Durchführung von Marketingmaßnahmen aller Art in diesem Bereich.

2.2  

Leistungen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Drohnen werden von DRONE STUDIOS sowohl für den Innenraum als auch für Veranstaltungen unter freiem Himmel angeboten.

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§ 3 Vertragsschluss

3.1

Angebote von DRONE STUDIOS sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist ausdrücklich als bindend bezeichnet. Eine rechtliche Bindung kommt nur durch beiderseits unterzeichneten Vertrag oder durch schriftliche Auftragsbestätigung von DRONE STUDIOS zustande, außerdem dadurch, dass DRONE STUDIOS mit der Erbringung der beauftragten Leistung beginnt. Im jeweili- gen Vertrag ist der konkrete vom Kunden gewünschte Umfang der von DRONE STUDIOS zu erbringenden Leistungen sowie das hierfür vom Kunden zu leistende Entgelt im Detail ausgestaltet. Der abzuschließende Vertrag bezeichnet in diesem Sinne die Vereinbarungen über die Leistungen von DRONE STUDIOS, die auf die vorliegenden AGB sowie ggfs. weitere Anlagen Bezug nehmen.

3.2

In Fällen höherer Gewalt (unvorhergesehene, von DRONE STUDIOS unverschul- dete Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufman- nes nicht hätten vermieden werden können, z.B. Arbeitskämpfe, Krieg, Feuer, Überschwemmungen, Transporthindernisse, Kräfte-, Energie-, Rohstoff- oder Hilfsstoff- mangel, nachträgliche Materialverknappung, Import- und Exportrestriktionen, be- hördliche Maßnahmen, Pandemien, Epidemien oder sonstigen Betriebsstörungen), sowohl bei der DRONE STUDIOS wie bei ihren Vertragspartnern und von ihr einge- setzten Unterauftragnehmern, die die DRONE STUDIOS ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, bei Fälligkeit zu leisten, ist DRONE STUDIOS für die Dauer zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit und im Umfang der Auswirkung von den Leistungsverpflichtungen befreit. DRONE STUDIOS wird dem Kunden unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und sich nach besten Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und in ihren Auswirkungen soweit wie möglich zu beschränken. DRONE STUDIOS und der Kunde werden sich bei Ein- tritt der höheren Gewalt über das weitere Vorgehen abstimmen. Sollte die durch das Ereignis höherer Gewalt verursachte Verzögerung länger als drei Monate andauern, kann jede Partei hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils den Vertrag außeror- dentlich kündigen.

3.3

Die Einhaltung der Leistungstermine und Leistungsfristen stehen unter dem Vorbehalt nicht ordnungsgemäßer und nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung, sofern die Nichtleistung nicht von der DRONE STUDIOS zu vertreten ist und sie mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit Zulieferern abgeschlossen hat. Sich abzeichnende Verzögerungen teilt die DRONE STUDIOS dem Kunden sobald als möglich mit.

3.4 

Die Erbringung der geschuldete Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass hierbei alle gesetzlichen und behördlichen Vorschriften zur Durchführung des Auftrags eingehalten werden und ggf. erforderliche Genehmigungen und Einwilligungen eingeholt sind. Es wird auf § 7 und 8 verwiesen.

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§ 4 Allgemeine Pflichten DRONE STUDIOS

DRONE STUDIOS wird die Interessen des Kunden nach besten Kräften wahrnehmen. Die Ausführung der Leistungen von DRONE STUDIOS erfolgt durch fachlich qualifizierte Personalressourcen für den Kunden. DRONE STUDIOS hat die Leistungen nach Maßgabe der konkreten Aufforderungen, gegebenenfalls Leistungsbeschreibungen des Kunden zu erbringen. DRONE STUDIOS unterliegt während der Tätigkeit für den Kunden über die Vorgaben der Beauftragung hinaus keiner weiteren Weisungen des Kunden hinsichtlich Ortes, Zeit sowie Art und Weise der Leistungserbringung.

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§ 5 Allgemeine Pflichten DRONE STUDIOS

Der Kunde ist verpflichtet, DRONE STUDIOS im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nach Kräften zu unterstützen und in seiner Sphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen und bedeutsamen Un- terlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Kunde informiert uns unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.

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§ 6 Rechte an Arbeitsergebnissen 

6.1

Als Arbeitsergebnisse werden alle im Rahmen des jeweiligen Einzelauftrags von DRONES STUDIOS zu erbringenden Leistungen, mithin für den Kunden entstan- dene und bearbeitete Fotos, Videos und Audiodateien sowie sonstige für den Kunden im Rahmen des Einzelauftrags zu erstellende Unterlagen, Dateien und Doku- mente. Die für den Kunden zu erbringenden Leistungen sind im Einzelauftrag zu kon- kretisieren. Liegt das Arbeitsergebnis noch nicht in vollständiger Form vor, werden auch die jeweiligen Teile des Arbeitsergebnisses als Arbeitsergebnisse im Sinne die- ser AGB angesehen.

6.2

Der Kunde erhält an den von DRONE STUDIOS im Rahmen der Leistungserbringung für ihn erstellten Arbeitsergebnissen einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte, die Arbeitsergebnisse für den vertraglich vorgesehenen Zweck zu nutzen.

6.3

Die Rechte gemaÌˆß § 6 räumt DRONE STUDIOS dem Kunden unter dem Vorbehalt vollständiger Bezahlung ein.

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§ 7 Leistungen im Zusammenhang mit Drohnenflügen

7.1  

Voraussetzungen dafür, dass Bild- und Videoaufnahmen auch mittels Einsatzes ei- ner Drohne gemacht werden können, ist die Einhaltung der gesetzlichen und behörd- lichen Vorschriften, insbesondere - bei Flügen unter freiem Himmel - der Luftver- kehrs-Ordnung (LuftVO), des Luftverkehrsgesetz (LuftVG) sowie der Durchführungs- verordnung (EU) 2019/947.

7.2  

DRONE SYSTEMS gewährleistet, dass sich die Drohne bei Durchführung des Auf- trags in einem Zustand befindet, die den gesetzlichen Bestimmungen und behördli- chen Auflagen entspricht.

7.3  

Die Drohnen werden ausschließlich von einem geschulten Mitarbeiter DRONE SYS- TEMS` geflogen. Dieser ist erforderlichenfalls Inhaber des jeweils notwendigen EU- Kompetenznachweises gemaÌˆß Durchführungsverordnung (EU) 2019/947.

7.4  

Die Drohnen werden standardmäßig in VLOS-Betrieb (Sichtkontakt zum Piloten) ge- halten.

7.5  

Drohnenflüge können nur durchgeführt werden, sofern die Sicherheit aller Beteiligten gewährleistet werden kann. Sofern ein Drohnenflug unter freiem Himmel erfolgt, er- fordert dies insbesondere, dass

7.5.1  Flüge in einer sicheren Entfernung von Menschen gehalten und nicht über Menschenansammlungen geflogen werden;

7.5.2  Flüge grundsätzlich in einem Abstand von mindestens 120 Metern von der Erdoberfläche gehalten werden

7.5.3  geeignete Witterungsverhältnisse für den Drohnenflug vorliegen.

7.6

Kann ein sicherer Flug aufgrund der Witterungsverhältnisse nicht gewährleistet werden, sind die diesbezüglichen Leistungspflichten vorübergehend suspendiert. Die Parteien werden sich über das weitere vorgehen abstimmen. Ansprüche des Kun- den, die darauf beruhen, dass der Flug witterungsbedingt nicht durchgeführt werden konnte, bestehen nicht.

7.7

Die Frage, ob die Sicherheit beim Flug gewährleistet werden kann, liegt im pflichtgemäßen Ermessen von DRONES SYSTEMS.

7.8

Sofern DRONE SYSTEMS der Ansicht ist, dass die Sicherheit eines Fluges nicht gewährleistet ist, wird DRONE SYSTEMS dies dem Kunden unverzüglich mitteilen.

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§ 8 Behördliche und private Genehmigungen

8.1

Ist zur Durchführung des Auftrags die Einholung einer behördlichen Genehmigung (etwa Aufstiegsgenehmigung) erforderlich, so hat der Kunde DRONE SYSTEMS alle hierfür notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen.

8.2

Sofern die Drohnenflüge in Innenräumen stattfinden sollen, wird DRONE SYSTEMS die hierfür erforderlichen Einwilligungen der beteiligten Personen einholen.

8.3

Sind für Flüge unter freiem Himmel Einwilligungen von Personen, insbesondere Veranstaltungsteilnehmern oder Grundstückseigentümern erforderlich, so ist der Kunde verpflichtet die erforderlichen Einwilligungen der Beteiligten einzuholen.

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§ 9 Vergütung

9.1

Höhe und Fälligkeit der Vergütung vereinbaren die Parteien im Einzelauftrag.

9.2

Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechts- kräftig festgestellt, anerkannt oder durch DRONE STUDIOS nicht bestritten wurden. Das Recht des Kunden zur Aufrechnung mit vertraglichen und sonstigen Ansprüchen aus der Anbahnung oder Durchführung dieses Vertragsverhältnisses bleibt hiervon unberührt. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Ge- genanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

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§ 10 Haftung

10.1

Jegliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit dem Vertragsver- hältnis entstehen, sind ausgeschlossen, soweit im Folgenden nichts Abweichendes geregelt ist:

10.2

DRONE SYSTEMS haftet im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.

Ferner haftet DRONE SYSTEMS für die fahrlässige Verletzung wesentlicher Ver- tragspflichten (Kardinalpflichten).

10.3

Kardinalpflichten sind Verpflichtungen, deren Er- füllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermög- licht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, mithin Rechte und Pflichten, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. In diesem Fall haftet DRONE SYSTEMS jedoch nur für den ver- tragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

10.4

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Le- ben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

10.5

Ferner gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nicht, sofern die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen vorgeschrieben ist. Dies gilt insbe- sondere aufgrund der Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, datenschutz- rechtlicher Bestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie aufgrund der Vor- schriften des Luftverkehrsgesetzes (s. hierzu § 33 LuftVG).

10.6

Soweit die Haftung von DRONE SYSTEMS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfül- lungsgehilfen.

10.7

DRONE SYSTEMS hat eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Versi- cherung im Hinblick auf Drohnenflüge abgeschlossen.

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§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz

Jede Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt entsprechend den Bestimmun- gen der EU-Datenschutzgrundverordnung sowie insbesondere den gesetzlichen Da- tenschutzbestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Es ist für den Vertrags- abschluss erforderlich, dass der Kunde seine persönlichen Daten angibt, die sodann für die Abwicklung der Bestellung genutzt werden. Für die Abwicklung der Verträge notwendige Pflichtangaben sind gesondert markiert, weitere Angaben sind freiwillig. Die angegebenen Daten verarbeitet DRONE SYSTEMS zur Abwicklung der Bestel- lung. Dazu können Zahlungsdaten an die Hausbank von DRONE SYSTEMS weiter- gegeben werden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO.

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§ 12 Sonstiges

12.1

Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts Anwendung. Ist der Kunde Ver- braucher, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

12.2

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig, nicht durch- setzbar oder nicht durchführbar sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB davon nicht berührt werden. In einem solchen Fall soll anstelle der nichtigen, nicht durchsetzbaren oder undurchführbaren Bestimmung eine Bestimmung zur Anwendung kommen, die dem Sinn und Zweck der betreffeden Bestimmung möglichst nahe kommt. Das Gleiche gilt, sofern diese AGB eine unbeabsichtigte Regelungslücke enthalten

12.3

Ist der Kunde Unternehmer, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von DRONE STUDIOS, sofern nicht eine Norm zwingend einen anderen Gerichtsstand anordnet.​

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